Learning Agreements
Der Prozess
Grundsätzlich stellen wir Ihnen gerne ein Learning Agreement für unsere Bachelor- und Masterkurse aus. Ausgenommen sind Abschlussarbeiten bei Doppel-Abschlüssen. In diesen Fällen ist eine Anrechnung an unserem Lehrstuhl ausgeschlossen.
Um zu prüfen, ob und welchen Kurs wir Ihnen anerkennen können, benötigen wir folgende Informationen:
- Anzahl ECTS (sollten Sie in ein Land gehen, dass nicht mit ECTS arbeitet, gilt Folgendes: bitte erstellen Sie eine Aufstellung der Präsenzzeiten, sowie eine Übersicht über die Art und den Umfang der Prüfungsleistungen)
- für Masterstudierende: Bestätigung des Studienlevels: entweder über die Modulbeschreibung oder, falls darin nicht ersichtlich, über einen offiziellen Link/Info der ausländischen Universität (Studierende des Masterlevels können sich nur Veranstaltungen anrechnen lassen, die ebenfalls Masterlevel sind!)
- Eine Beschreibung der Inhalte des Kurses (auf Deutsch oder Englisch)
- Falls möglich: eine Literaturliste des Kurses
- Den Namen des Kurses/Moduls an der FAU für den Sie Ihren ausländischen Kurs angerechnet haben möchten.
- Bitte verwenden Sie einen aussagekräftigen Namen des Betreffs in Ihrer E-Mail UND in der Benennung der pdf-Datei des Learning Agreements an uns, bspw. „Learning Agreement_Jahr_Nachname_Vorname“
Schicken Sie diese Informationen bitte via E-Mail (als Link oder Anhang) an angelika.zang@fau.de. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu vier Wochen. Bei unvollständigen Anfragen kann sich diese Bearbeitungszeit weiter verzögern.
Die Vorlage zur Erstellung eines Learning Agreements finden Sie auf den Seiten des International Office.
Nach Prüfung der Unterlagen, welche aktuell bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen kann, informieren wir Sie, ob wir das Learning Agreement bewilligen.
ACHTUNG: Die Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen betragen!
Bisherige Learning Agreements
Im Dokument Offizielle Liste der anerkannten LA_Januar_2024 finden Sie eine Übersicht über die bisher genehmigten Learning Agreements.